Lebensversicherung - Absicherung im Todesfall
Familie 7. December 2009Eine Lebensversicherung versichert wie der Name schon sagt, das eigene Leben. Tritt der Todesfall ein, bekommen die Angehörigen des verstorbenen eine vorher fest vereinbarte Summe ausbezahlt. Diese Versicherung gehört technisch gesehen zu den Personenversicherungen.
Bei dem Abschluss kann eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen werden. Versicherungen dieser Art haben weltweit gesehen eine sehr lange Tradition. Bereits aus der Antike ist es überliefert, dass es Vereine gegeben hat, die bei plötzlichem Versterben des Versicherten die Angehörigen finanziell unterstützt haben.
Die Lebensversicherung teilt sich in zwei Varianten ein. Das Eine ist die Risiko Versicherung. Dabei zahlt der Versicherungsnehmer nur die Raten für das Risiko des Todes. Es wird hierbei kein Kapital angesammelt. Der Versicherer muss nur dann eine Leistung erbringen, wenn der Versicherungsfall eintritt. Das kann der Tod oder wenn vorher vereinbart, auch die Berufsunfähigkeit sein.
Im Falle des Todes wird dann die vorher vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Einige Banken verlangen zur Absicherung eines Kredites den Abschluss einer Risiko Versicherung. Die Höhe der Beiträge sind nach Alter und Geschlecht verschieden. Auch der Gesundheitszustand, die Versicherungssumme und die Laufzeit des Vertrages spielen bei der Errechnung der Prämie eine entscheidende Rolle. Diese Versicherung eignet sich gut für alle Personen, die ihre Angehörigen im Todesfall gut versorgt wissen wollen.
Die andere Form der Lebensversicherung ist die kapitalbildene Versicherung. Neben den Raten für die Absicherung des eigenen Lebens, wird ein Teil der Prämie für die Ansammlung eines Kapitalstocks verwendet, die der Versicherte dann zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt bekommt. Diese Verträger bieten den Vorteil, dass der Kapitalertrag nach einer Laufzeit von mind. 12 Jahren und Vollendung des 60. Lebensjahrs nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes versteuert werden muss. Bei Neuverträgen beträgt die gesetzliche Mindestverzinsung derzeit 2,25% pro Jahr. Viele Versicherer geben in ihren Prognosen aber einen höheren Zinssatz an. Es gibt Kapital Versicherungen auch als Fondslösung. Bei dieser Form gibt es aber keine Mindestverzinsung, der langfristige Ertrag der Versicherung ist ausschließlich abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte. Auch besteht hierbei ein Fondsrisiko. Wählt ein Kunde einen schlechten Fonds, kann er mitunter selbst bei steigenden Aktienmärkten nicht davon profitieren.
Kunden sollten sich den Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung vorher genau durchrechnen. Ein großer Teil der Verträge wird vor Vertragsende gekündigt. Dabei verlieren die Versicherungskunden viel Geld. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, statt zu kündigen, Versicherungen von erstklassigen Anbietern an dafür spezialisierte Unternehmen zu verkaufen. Diese ist oft wesentlich günstiger als die Kündigung des Vertrages.