Lebensversicherung - Absicherung im Todesfall
Eine Lebensversicherung versichert wie der Name schon sagt, das eigene Leben. Tritt der Todesfall ein, bekommen die Angehörigen des verstorbenen eine vorher fest vereinbarte Summe ausbezahlt. Diese Versicherung gehört technisch gesehen zu den Personenversicherungen.
Bei dem Abschluss kann eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen werden. Versicherungen dieser Art haben weltweit gesehen eine sehr lange Tradition. Bereits aus der Antike ist es überliefert, dass es Vereine gegeben hat, die bei plötzlichem Versterben des Versicherten die Angehörigen finanziell unterstützt haben.
Die Lebensversicherung teilt sich in zwei Varianten ein. Das Eine ist die Risiko Versicherung. Dabei zahlt der Versicherungsnehmer nur die Raten für das Risiko des Todes. Es wird hierbei kein Kapital angesammelt. Der Versicherer muss nur dann eine Leistung erbringen, wenn der Versicherungsfall eintritt. Das kann der Tod oder wenn vorher vereinbart, auch die Berufsunfähigkeit sein. (more…)